ARBEITSDIENST und VERZEHRBON

Unser Spielbetrieb wird ehrenamtlich organisiert und unsere schöne Anlage muss auch ehrenamtlich gepflegt und in Stand gehalten werden. Die finanziellen Mittel dafür stammen aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Außerdem sind Erwachsene aktive Mitglieder bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres dazu verpflichtet, einen Arbeitsdienst zu leisten. Entscheidend ist immer das erreichte Lebensalter am 01.01. eines Jahres. Ein Arbeitsdienst entspricht entweder der Teilnahme an der Frühjahrs-Platzputzete und der Herbst-Platzputzete oder der Übernahme einer Bewirtung (entweder 2 Abende unter der Woche von 17:00 bis ca. 21:00 Uhr oder ein voller Tag an einem Verbandspielwochenende). Außerdem leistet jede Mannschaft (mit Ausnahme von Jugendmannschaften) auch einen Arbeitsdienst. Im Jahr 2024 sind deshalb aktive Mitglieder der Jahrgänge 1953 bis 2005 arbeitsdienstpflichtig!

Im Jahr 2024 gilt die Verzehrbonplicht in Höhe von 80 € für aktive Mitglieder ab Jahrgang 2005 und älter (2007 und 2008 ermäßigter Betrag 40€).

 

AKTIVE Mitglieder

Aktive Mitglieder haben grundsätzlich einen vollen Arbeitsdienst zu leisten und eine volle Verzehrbonpflicht 80 € (bzw. 40 € Jugendliche ab 16).

Ausnahme: Zweitmitglieder haben keinen Arbeitsdienst zu leisten und keine Verzehrbonplicht.

 

PASSIVE Mitglieder

Ein passives Mitglied muss keinen Arbeitsdienst leisten und hat keine Verzehrbonpflicht.

 

SCHNUPPERMITGLIEDSCHAFT

Ein Schnuppermitglied muss keinen Arbeitsdienst leisten. Ein Schnuppermitglied hat keine Verzehrbonpflicht.

 

TRENDSPORT Mitglieder

Ein Trendsportmitglied muss im Jahr 2024 noch keinen Arbeitsdienst leisten. Ein Trendsportmitglied hat im Jahr 2024 noch keine Verzehrbonpflicht.  Ab 2025 muss ein Trendsportmitglied ½ Arbeitsdienst leisten und hat ½ Verzehrbonpflicht.